Compliance & Regulatory Monitor

Keine Rückstellung für Nachbetreuungspflichten eines Versicherungsvertreters bei kommissarisch zum Zweck des Tätigens provisionsträchtiger Neuabschlüsse übernommenem Bestand

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob Versicherungsvertreter Rückstellungen für Nachbetreuungspflichten bilden dürfen, wenn sie einen Kundenbestand von einem Dritten übernehmen, um darin neue Verträge abzuschließen. Das Gericht entschied, dass dies nicht erlaubt ist, weil während der Übernahme dieser Geschäfte die Ansprüche aus den Verträgen gegeneinander aufwiegbar sind und keine Rückstellung gebildet werden darf.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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