Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.01.2026
- AktenzeichenVIII R 6/23
In diesem Fall ging es um eine Abfindung, die jemand für den Verzicht auf einen Pflichtteil im Erbe erhält. Das Gericht entschied, dass diese Abfindung nicht versteuert werden muss, selbst wenn sie in Raten gezahlt wird.
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