(Zum Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit für die Trägerkörperschaft durch einen BgA)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.01.2026
- AktenzeichenVIII R 39/23
In diesem Urteil wird geklärt, dass bei der Bescheinigung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA), die dauerhaft Verluste macht, der Zahlungstag nicht zwingend angegeben werden muss. Das Bundesfinanzhof hat diese Sichtweise bestätigt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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