(Aussetzung der Vollziehung im Rahmen des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.03.2026
- AktenzeichenVI B 44/25 (AdV)
In diesem Urteil ging es um die Aussetzung eines Steuerbescheids, weil es Zweifel an der Rechtmäßigkeit gab. Die Entscheidung des Gerichts war, dass trotz dieser Zweifel die Vollziehung des Steuerbescheids nicht ausgesetzt wird, weil eine Saldierung der Steuerbeträge stattfinden muss.
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