Compliance & Regulatory Monitor

Zur Ortsbestimmung beim Bezug sonstiger Leistungen im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte

In diesem Urteil geht es um die Frage, wo eine Werbeleistung steuerlich erfasst wird. Die Entscheidung besagt, dass wenn eine Werbeleistung von einem deutschen Büro in Auftrag gegeben wird, das Geld aber für Tätigkeiten im Ausland verwendet wird, dann ist der Leistungsort nicht in Deutschland.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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