(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.01.2026 III R 28/24 - Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mietzinsen für Mitarbeiterunterkünfte)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum15.01.2026
- AktenzeichenIII R 39/22
In diesem Urteil wird geklärt, unter welchen Bedingungen Mietkosten für Mitarbeiterunterkünfte bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden können. Es wird betont, dass die Mietkosten nicht automatisch ausgeschlossen sind, sondern davon abhängen, wie häufig und in welchem Zusammenhang die Unterkünfte genutzt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.