Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung - keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.03.2026
- AktenzeichenIV R 29/23
In diesem Urteil geht es um den Verspätungszuschlag, der fällig wird, wenn eine Gewinnfeststellungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird. Der Zuschlag muss auch dann gezahlt werden, wenn zuvor Vorauszahlungen geleistet wurden und diese die festgesetzte Einkommensteuer nicht übersteigen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.