(Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.12.2025
- AktenzeichenV R 7/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Regel zur Vollverzinsung der Umsatzsteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) nicht gegen europäische Gesetze verstößt. Das bedeutet, dass die deutschen Regelungen in diesem Bereich in Ordnung sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.