(Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.12.2025
- AktenzeichenV R 8/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass Steuerzahler, die fälschlicherweise Vorsteuerabzüge aus dem Ausland geltend gemacht haben und dafür Zinsen zahlen müssen, keinen Erlass dieser Zinsen aus Billigkeitsgründen erhalten können. Es wird klargestellt, dass ein vorübergehender Vorteil für den Steuerzahler, der durch die falschen Vorsteuerabzüge entstanden ist, rechtlich bei der Zinsfestsetzung berücksichtigt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.