Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.01.2026
- AktenzeichenVI R 25/24
In diesem Urteil ging es um steuerfreie Corona-Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren Angestellten während der Corona-Pandemie gezahlt haben. Der Bundesfinanzhof entschied, dass diese Zahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei sind, auch wenn sie mit anderen zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers verrechnet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.