(Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO nach Verlust seiner Organstellung bei fortdauernder Eintragung im Handelsregister)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.12.2025
- AktenzeichenVII R 4/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Geschäftsführer einer GmbH automatisch seine Rechte und Pflichten verliert, wenn bestimmte persönliche Voraussetzungen wegfallen. Das bedeutet, wenn er wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wird, erlischt sein Amt sofort.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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