(Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum03.03.2026
- AktenzeichenVIII R 12/24
In diesem Urteil geht es um Ausgleichszahlungen, die von einem Insolvenzschuldner gezahlt werden, nachdem seine selbständige Tätigkeit freigegeben wurde. Die entscheidende Frage war, ob diese Zahlungen als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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