Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.03.2026
- AktenzeichenII R 10/23
Das Urteil besagt, dass Kosten für Rechtsberatung und -vertretung, die bei der Aufteilung eines Erbes entstehen, von der Erbschaftsteuer abgezogen werden können. Dies gilt auch, wenn die Erbengemeinschaft schon vor der Aufteilung existierte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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