Compliance & Regulatory Monitor

Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt

Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Kapitallebensversicherung fallen Schenkungsteuern an. Diese Steuer berechnet sich nach dem Rückkaufswert der Versicherung, und es gibt besondere Regeln, wenn der Schenker sich ein Nießbrauchrecht vorbehält.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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