Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.01.2026
- AktenzeichenIII R 7/23
In diesem Urteil ging es darum, dass eine Frau, die in Ungarn lebt und in Deutschland Vermietungseinkünfte hat, keinen Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld hat. Das liegt daran, dass sie nicht in Deutschland wohnt und die dortigen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten nicht erfüllt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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