Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.02.2026
- AktenzeichenII R 1/22
In diesem Urteil geht es um die Erbschaftsteuer. Es wird erklärt, dass die Steuer in besonderen Fällen auf 0 Euro oder weniger festgesetzt werden kann, wenn der Erbe nachweisen kann, dass er alles Mögliche getan hat, um den Nachlass zu sichern, aber dennoch nicht bereichert ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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