(§ 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen - Nahestehen im Sinne von § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum01.04.2026
- AktenzeichenI R 11/24
Das Urteil behandelt eine rechtliche Regelung zur Körperschaftsteuer, die besagt, dass Gewinnminderungen aus Zinsen nicht von bestimmten Paragraphen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) erfasst werden. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat eine vorherige Entscheidung aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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