(Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.03.2026
- AktenzeichenX R 23/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Steuervorteile für Aufwendungen zur Erhaltung von denkmalgeschützten Immobilien nicht an Erben übertragen werden, wenn der Steuerpflichtige stirbt, bevor der Abzugszeitraum von zehn Jahren endet. Dies bedeutet, dass der Erbe nicht die gleichen steuerlichen Vorteile nutzen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils