Keine Korrekturmöglichkeit bestandskräftiger Bescheide durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.04.2026
- AktenzeichenX R 28/24
In diesem Urteil geht es darum, dass Steuerpflichtige ihr Wahlrecht, Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abzusetzen, nicht nachträglich ausüben können, wenn ihr Steuerbescheid bereits rechtskräftig ist. Das bedeutet, dass sie diese Entscheidung bis zu einem bestimmten Datum treffen müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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