Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.03.2026
- AktenzeichenII R 17/23
In diesem Urteil geht es darum, wie ein Unternehmen seine Geldbuße wegen eines Kartellrechtsverstoßes in der Unternehmensbewertung berücksichtigen muss. Eine solche Geldbuße wird als außergewöhnliche Ausgabe behandelt und muss zu dem Wert des Unternehmens hinzugerechnet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.