Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum25.03.2026
- AktenzeichenII R 30/25
In diesem Urteil geht es um die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Grundstücken anfällt. Es wird entschieden, dass eine Treuhandvereinbarung, bei der ein Gesellschafter seine Anteile für einen anderen hält, die steuerliche Zurechnung des Grundstücks nicht ändert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.