(Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.04.2026
- AktenzeichenII R 2/23
In diesem Urteil des Bundesfinanzhofs geht es um die Grunderwerbsteuer und eine Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes. Eine Gruppe von Personen kann nicht als Unternehmen gerechnet werden und hat daher keinen Anspruch auf die Steuervergünstigung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils