(Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.04.2026
- AktenzeichenVI R 12/24
In diesem Urteil hat das Gericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehält, keinen Anspruch auf Rückzahlung hat, auch wenn dies unrechtmäßig war. Das bedeutet, dass bisherige Regelungen zur Rückzahlung von Lohnsteuer nicht mehr in dieser Form gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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