Compliance & Regulatory Monitor

Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren

In diesem Urteil wird geklärt, wie außergewöhnliche Aufwendungen bei der Bewertung von Unternehmensanteilen berücksichtigt werden. Außergewöhnliche Aufwendungen sind solche, die voraussichtlich den zukünftigen Gewinn nicht beeinflussen und meist nicht im normalen Geschäftsbetrieb anfallen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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