Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum06.05.2026
- AktenzeichenII R 2/24
In diesem Urteil wird geklärt, wie außergewöhnliche Aufwendungen bei der Bewertung von Unternehmensanteilen berücksichtigt werden. Außergewöhnliche Aufwendungen sind solche, die voraussichtlich den zukünftigen Gewinn nicht beeinflussen und meist nicht im normalen Geschäftsbetrieb anfallen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils