Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.05.2026
- AktenzeichenV R 15/24
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob ein Unternehmer Vorsteuer aus Beratungskosten abziehen kann, wenn diese Kosten mit dem Versuch verbunden sind, Schadensersatz geltend zu machen. Das Gericht stellte fest, dass der Vorsteuerabzug erlaubt ist, wenn die Beratungskosten mit der unternehmerischen Tätigkeit des Klägers in Zusammenhang stehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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