Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei einer Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.05.2026
- AktenzeichenVIII R 33/24
Das Gericht hat entschieden, dass die Besteuerungsgrundlagen für eine Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil nicht gesondert festgestellt werden müssen. Dies bedeutet, dass für solche Beteiligungen in der Steuererklärung keine separate Feststellung notwendig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.