Nachträgliche gesonderte Feststellung eines verbleibenden Vermögensstock-Spendenvortrags
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum03.06.2026
- AktenzeichenX R 2/24 (X R 10/23), X R 2/24, X R 10/23
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Behandlung von Vermögensstockspenden, die nicht im vollen Umfang im Zuwendungsjahr abgezogen werden. Der Steuerpflichtige kann einen verbleibenden Vortragsbetrag festlegen, der in späteren Jahren genutzt werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.