Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Mindestbesteuerung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.04.2026
- AktenzeichenI R 20/25 (I R 59/12), I R 20/25, I R 59/12
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Regelungen zur Mindestbesteuerung für Unternehmen rechtlich in Ordnung sind. Das bedeutet, dass bestimmte Verlustvorträge von Firmen nur bis zu einer bestimmten Höhe abgezogen werden dürfen, wie im Steuerrecht festgelegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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