(Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; Begriff des Grundstücks)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.06.2026
- AktenzeichenII R 27/23
2. Privatpersonen, die ein Familienheim erben, profitieren von der Steuerbefreiung, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel die Wohnfläche unter 200 Quadratmetern liegt und das Haus vom Erblasser zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Niederlegung eines Mandats durch den Prozessbevollmächtigten zur Unzeit
- Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; richterliche Hinweispflicht; Darlegung der Zulassungsgründe bei einem auf mehrere Rechtsgründe gestützten Urteil
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht