Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale für vergünstigte Kantinennutzung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.04.2026
- AktenzeichenV R 1/25
Das Gericht hat entschieden, dass ein Unternehmen, das Zeitarbeitskräfte beschäftigt, keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug hat, wenn es lediglich eine Kostenpauschale für die Nutzung der Kantine in Rechnung stellt, ohne eine tatsächliche Dienstleistung zu erbringen. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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