Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum09.09.2025
- AktenzeichenVI R 7/23
In diesem Urteil geht es darum, dass die Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage, die ein Arbeitnehmer selbst bezahlt, den steuerlichen Vorteil der privaten Nutzung eines Firmenwagens nicht mindern. Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter, der für einen Stellplatz zahlt, nicht weniger Steuern auf den geldwerten Vorteil aus dem Firmenwagen zahlen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.