Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs ab dem 01.01.2023
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.11.2025
- AktenzeichenVI R 13/23
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) nutzen müssen. Wenn sie dies nicht rechtzeitig tun, können sie keine Klage mehr einreichen und haben keine Möglichkeit, die Frist zu verlängern.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.