Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.10.2025
- AktenzeichenVI R 6/24
In dem Urteil wird festgelegt, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 Anträge auf mündliche Verhandlungen nach einem Gerichtsbescheid elektronisch über ein spezielles Postfach übermitteln müssen. Ein Antrag, der nicht in dieser Form eingereicht wird, ist ungültig und kann nicht nachgeholt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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