Compliance & Regulatory Monitor

Anforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019; Rechtscharakter der FAQ-Corona des BMF vom 14.12.2021 und Vertrauensschutz

In diesem Urteil geht es um einen Verspätungszuschlag, der für Steuererklärungen im Jahr 2019 festgesetzt wurde. Trotz einer gesetzlichen Fristverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie musste der Kläger seine Gewerbesteuererklärung bis zum 31.08.2021 abgeben, was er versäumt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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