Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.09.2025
- AktenzeichenIV R 16/23
Es geht darum, dass Zinsen, die ein Unternehmen für eine Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer erhält, als Betriebseinnahmen betrachtet werden müssen. Diese Zinsen sind steuerpflichtig und müssen bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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