Compliance & Regulatory Monitor

Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob die Corona-Soforthilfe als steuerpflichtige Einnahme gilt und was passiert, wenn der Bewilligungsbescheid rückwirkend widerrufen wird. Das Gericht hat entschieden, dass der Widerruf keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung aus dem Jahr der Bewilligung hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle