Compliance & Regulatory Monitor

Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht

In diesem Urteil geht es um Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, aber die Auszahlung wird nicht als 'außerordentliches Einkommen' anerkannt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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