(Pflicht zur elektronischen Kommunikation nach § 52d FGO; Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.12.2025
- AktenzeichenIX R 11/25 (XI R 26/23), IX R 11/25, XI R 26/23
In diesem Urteil geht es darum, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 ihre Klagen und Anträge elektronisch über ein spezielles Online-Postfach einreichen müssen. Wenn sie das nicht machen, kann ihre Klage ungültig sein.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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