Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.10.2025
- AktenzeichenII R 24/22
Das Urteil behandelt die Grunderwerbsteuer, wenn eine GmbH eigene Anteile kauft. Wenn durch diesen Kauf der Anteil eines Gesellschafters auf 95 % oder mehr steigt, zählt das als Anteilsvereinigung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.