Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum08.10.2025
- AktenzeichenII R 20/23
In diesem Urteil ging es um die Grunderwerbsteuer, die bei bestimmten Immobiliengeschäften gezahlt werden muss. Wenn ein Notar seine Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige von solchen Geschäften nicht erfüllt, kann dies zur Ablehnung von Anträgen auf Fristverlängerungen führen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.