Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.11.2025
- AktenzeichenVI R 18/24
In diesem Urteil ging es darum, dass ein Arbeitgeber für die Kosten einer Verabschiedungsfeier eines Arbeitnehmers nicht zur Zahlung von Lohnsteuer verpflichtet ist, wenn die Feier als Fest des Arbeitgebers angesehen wird. Der Arbeitgeber kann die Ausgaben geltend machen, ohne dass dies als Arbeitslohn für den Arbeitnehmer zählt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.