Compliance & Regulatory Monitor

Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kenntnis des Betroffenen von den personenbezogenen Daten

In diesem Urteil wird entschieden, dass jemand, der bereits weiß, welche persönlichen Daten über ihn gespeichert sind, trotzdem ein Recht auf Auskunft hat. Das bedeutet, dass man auch dann von einer Behörde Informationen über seine Daten verlangen kann, wenn man diese Informationen schon besitzt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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