Compliance & Regulatory Monitor

(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.10.2025 X R 25/23 - Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht)

Das Urteil besagt, dass Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, die auf einem freien Kapitalwahlrecht beruhen, nicht als außerordentliche Einkünfte gelten. Daher kann für diese Zahlungen der ermäßigte Steuersatz nicht angewendet werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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