(Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.11.2025
- AktenzeichenI R 40/23
In diesem Urteil wurde geklärt, ob natürliche Personen als Gesellschafter von Kapitalgesellschaften unter eine bestimmte Regelung des Körperschaftsteuergesetzes fallen. Es wurde entschieden, dass eine sogenannte verdeckte Einlage nicht das Einkommen der Klägerin erhöht, also nicht als Einkommensminderung zählt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.