(Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 21.10.2025 VIII R 13/23 - Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.11.2025
- AktenzeichenVIII R 11-12/23, VIII R 11/23, VIII R 12/23
Das Gericht hat entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitgeber nicht als Arbeitslohn betrachtet werden. Stattdessen zählen diese Einnahmen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen einem anderen Steuertarif.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.