(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.11.2025 VIII R 22/23 - Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.11.2025
- AktenzeichenVIII R 31/23
In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Verlusten beim Verkauf von Investmentfondsanteilen. Ein Gericht entschied, dass, wenn man Anteile vor 2018 gekauft hat, und diese später verkauft, bestimmte Regelungen zur Besteuerung nicht angewendet werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.