(Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.02.2026
- AktenzeichenIX B 95/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Annahme, ein Steuerbescheid sei am vierten Tag nach dem Postversand angekommen, nicht automatisch gilt, wenn der Steuerpflichtige beweist, dass dies nicht der Fall ist. Ein Beispiel dafür ist, wenn ein Briefumschlag ein späteres Datum aufweist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.