(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 11.12.2025 VII B 128/25 - Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung nach Art. 15 DSGVO - Die Entscheidung ist aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt worden.)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.12.2025
- AktenzeichenVII B 129/25
Das Gericht hat entschieden, dass eine Behörde Auskunft nach dem Datenschutzrecht geben muss. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Gericht ein Zwangsgeld anordnen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.