Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim FA
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.02.2026
- AktenzeichenVI R 17/24
Das Urteil besagt, dass professionelle Einreicher wie Steuerberater und Anwälte auch bei der Einreichung von Klagen beim Finanzamt verpflichtet sind, ihre Dokumente elektronisch zu übermitteln. Diese Regelung gilt seit dem 1.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.