Compliance & Regulatory Monitor

Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der Abzugsbeschränkung für Verluste von Kapitalgesellschaften aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

In diesem Urteil wird entschieden, dass die Klage einer Steuerpflichtigen gegen den Steuerbescheid, in dem Verluste aus stillen Beteiligungen nicht abgezogen werden, abgewiesen wurde. Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass die Klägerin ihren Antrag auf Verlustabzug direkt bei der Körperschaftsteuerveranlagung hätte stellen müssen, nicht durch eine gesonderte Klage.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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